Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kartenbestellungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: “AGB”) gelten für alle Online-Kartenbestellungen (nachfolgend: “Kartenbestellungen”) der Große Allgemeine Karnevalsgesellschaft von 1900 Köln e.V: die die Bestellung von Eintrittskarten für fest terminierte Veranstaltungen zum Gegenstand haben. Die Kartenbestellungen ist unter www.Große Allgemeine.de/Kartenbestellungen.

§ 1 Anwendungsbereich, Vertragspartner

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Große Allgemeine Karnevalsgesellschaft von 1900 Köln e.V.(nachfolgend: “Große Allgemeine”) und dem Kunden (nachfolgend: “Kunde”) finden ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung Anwendung. Diese AGB gelten für Verbraucher wie Kaufleute gleichermaßen.

(2) Der Vertrag kommt mit der Große Allgemeine Karnevalsgesellschaft von 1900 Köln e.V, Eupener Str. 161, 50933 Köln, zustande. Die Große Allgemeine ist im Vereinsregister bei dem Amtsgericht Köln unter der Registernummer VR6286 eingetragen. Die Geschäftsstelle ist per email unter info@grosse-allgemeine.de oder telefonisch unter 0221/90 32 277 erreichbar.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptiert die Große Allgemeine nicht. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsschluss, Speicherung Vertragstext

(1) Die auf unserer Webseite angeboten Eintrittskarten stellen kein rechtlich verbindliches Kaufangebot der Große Allgemeine, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung dar. Die Bestellung erfolgt als automatisierte Email.

(2) Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Vertrages über die in der Bestellmaske aufgeführten Eintrittskarten ab. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und an die Große Allgemeine übermittelt werden, wenn der Kunde zuvor die Klickbox “Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)” durch Anklicken aktiviert und dadurch diese AGB akzeptiert. Diese AGB werden damit Bestandteil seines Antrags.

(3) Die Große Allgemeine sendet daraufhin dem Kunden per E-Mail eine Empfangsbestätigung zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals detailliert aufgeführt wird. Die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der Große Allgemeine eingegangen ist und stellt keine Annahme des mit der Bestellung abgegebenen Antrags dar.

(4) Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die Große Allgemeine den mit der Bestellung abgegebenen Antrag des Kunden per E-Mail ausdrücklich annimmt (Annahmeerklärung).

§ 3 Versand, Lieferzeit- und -gebiet, Selbstabholung, Hinterlegung

(1) Die Lieferung erfolgt auf dem Postweg und grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Das Versandrisiko trägt die Große Allgemeine, sofern der Kunde Verbraucher ist.

(2) Die Lieferzeit beträgt grundsätzlich 3–7 Tage und beginnt mit Bezahlung (Überweisung) des Kaufpreises und der Versandkosten.

(4) Für den Fall, dass eine rechtzeitige Zustellung der Eintrittskarten bis zur Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann (Zahlungseingang weniger als 5 Tage vor der Veranstaltung), behält sich die Große Allgemeine vor, die Eintrittskarten an der Abendkasse zur Abholung durch den Kunden zu hinterlegen. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig per E-Mail informiert. Für den Fall einer solchen Hinterlegung fallen keine Versandkosten an.

§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preisangaben auf unserer Webseite beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten.

(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden vor Absendung der Bestellung in der Bestellmaske angezeigt.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Rücktritt

(1) Der Kunde kann zwischen den folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:

  1. a) Eine Zahlung ist bei Versand der Karten per Vorkasse auf das in der Annahmeerklärung genannte Bankkonto der Große Allgemeine. Bei Wahl der Vorkasse ist der Rechnungsbetrag binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss zu überweisen.

(2) Ein Recht zur Aufrechnung besteht nur, soweit die vom Kunden geltend gemachte Gegenforderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten ist oder schriftlich anerkannt wird.

(3) Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen seit Vertragsschluss (vgl. § 2 Abs. 4, also bei Erhalt der Annahmeerklärung) auf dem Konto der Große Allgemeine eingegangen. Das Rechtsgeschäft ist abhängig von der fristgerechten Bezahlung des Ticketkaufpreises durch den Kunden („relative Fixschuld“). Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, können die Tickets von unserem System automatisch im Interesse der anderen Kunden wieder für den Verkauf freigegeben werden (Rücktritt vom Kaufvertrag). Die Große Allgemeine behält sich aus den vorgenannten Gründen vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es hierzu einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

§ 6 Gewährleistung

Die Große Allgemeine haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gemäß §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.

§ 7 Haftungsausschluss

(1) Die Große Allgemeine haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet die Große Allgemeine – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Große Allgemeine vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 8 Widerruf- und Rückgaberechte

Die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht finden gemäß § 312g Abs. 2 Ziffer 9 keine Anwendung. Insofern kann der Kunde sich beim Kauf von Eintrittskarten über den Kartenbestellungen nicht auf die gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberechte berufen. Jede Bestellung des Kunden ist somit verbindlich und verpflichtet zur Zahlung und Abnahme bestellter Eintrittskarten.

§ 9 Veranstaltungsausfall, Verlust der Eintrittskarte

(1) Fällt die Veranstaltung aus, so erstattet die Große Allgemeine gegen Vorlage der Original-Eintrittskarte den entrichteten Kaufpreis.

(2) Bei Verlust der Eintrittskarte nach Zugang beim Kunden wird keine Ersatzkarte ausgestellt. Für den Fall, dass die Eintrittskarte einem festen Platz (z.B. Tisch 11 Platz 11) zugeordnet ist und der Kunde den Verlust glaubhaft machen kann, stellt die Große Allgemeine eine Ersatzkarte aus.

§ 10 Außergerichtliche Streitbeilegung

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@grosse-allgemeine.de.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen der Große Allgemeine und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Große Allgemeine ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Köln.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: Februar 2017

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