Die Mitglieder
Die Mitglieder bilden die Grundlage der Gesellschaft und sind ihr höchstes Organ. Als Verein sind uns vom Gesetzgeber natürlich Regeln vorgegeben. Jedoch verbinden wir das Notwendige mit dem Schönen, so dass diese Formalien nicht im Vordergrund stehen.
Die Freude am Karneval ist für uns immer das Wichtigste.
In gemütlichem und unkompliziertem Rahmen finden in regelmäßigen Abständen Mitgliederversammlungen oder auch für Gäste offene Gesellschaftsabende statt. Dazu läd der Vorstand ein. Hier werden die aktuellen Neuigkeiten aus Gesellschaft und Festkomitee weiter gegeben und die Familiengesellschaft kommt zusammen.
Im vierten Quartal findet die obligatorische Jahreshauptversammlung statt, bei der ggf. Wahlen anstehen und notwendige Beschlüsse gefasst werden.
Mitglied kann jeder werden, sofern sie oder er einen Bürgen aus der Gesellschaft aufweisen kann. Da wir immer gerne neue Menschen kennenlernen, finden sich bei uns auch für „fremde Interessenten“ Bürgen, die dann neue Mitglieder in die Gesellschaft einführen.
Die Mitgliedschaft kann beim geschäftsführenden Vorstand beantragt werden, der über die Aufnahme entscheidet. Voraussetzung für die Aufnahme ist dann die Zahlung des Mitgliedsbeitrages per Lastschrift. => Beitrittserklärung & SEPA-Mandat hier ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben und an den Vorstand senden.
Ist man einmal Mitglied, kann man unter vielen Angeboten wählen. Der Veranstaltungsreigen der großen Sitzungen beginnt traditionell im November.
Komm zu unseren Veranstaltungen/Sitzungen, knüpfe Kontakt zu uns und mach mit.
Wir freuen uns auf Dich !